Behinderte: Rechte und Invaliditätsleistungen

Inhalt

  • Behindertenrente
  • Recht auf Wohnung


  • Behindertenrente

    Menschen mit Behinderungen: Vorteile und RechteDie Bedingungen für die Gewährung einer Invalidenrente hängen von der Ursache der Invalidität ab. Im Falle einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls wird eine Invalidenrente unabhängig von der Dauer der Gesamtdienstzeit gewährt (es reicht bereits für einen Tag im Unternehmen). In anderen Fällen ist zur Feststellung der Invalidität im Falle einer allgemeinen Krankheit eine Berufserfahrung zum Zeitpunkt des Eintritts der Invalidität erforderlich. Ausgenommen sind behinderte Jugendliche unter 20 Jahren. Sie können unabhängig von der Arbeitszeit eine Rente beziehen..

    Menschen mit Behinderungen der Gruppen 1 und 2 kann eine Rente ohne die erforderliche Dienstzeit im Verhältnis zur Arbeitszeit zugewiesen werden. Die Invaliditätsrente infolge allgemeiner Krankheit wird in folgenden Beträgen festgesetzt: Invalide der Gruppen 1 und 2 - 75 %, 3 Gruppen - 30 % des Arbeitsentgelts.

    Neben der prozentualen Begrenzung der Rente ist diese auch monetär begrenzt. Die Höchstrente für einen Behinderten der Gruppe 1 und 2 beträgt das Dreifache der Mindestaltersrente und für einen Behinderten der Gruppe 3 - die Mindestrente. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel: Die Höhe der Invalidenrente für die Gruppen 1 und 2 wird für jedes über die erforderliche Dienstzeit für die Einstellung einer Altersrente hinausgehende Arbeitsjahr um 1 % erhöht, jedoch nicht mehr als 20%. Die Rente für einen Behinderten der Gruppen 1 und 2, der nicht über die erforderliche Erfahrung verfügt, darf eine Sozialrente nicht unterschreiten, d. h. zwei Drittel der Mindestaltersrente.

    Auf die Invalidenrente der Gruppen 1 und 2 (sowohl auf den Mindest- als auch auf den Höchstbetrag) können Zulagen angerechnet werden: für die Pflege eines behinderten Menschen (wenn er 1 Gruppe hat oder ein ärztlicher Befund vorliegt, dass er eine externe Pflege benötigt) ; für behinderte Angehörige (es sei denn, sie beziehen selbst eine Rente). Die Höhe des Pflegegeldes beträgt für jeden behinderten Versicherten zwei Drittel der Mindestaltersrente, für eine behinderte Person der 3. Gruppe - die Hälfte der Mindestaltersrente. 

    Welche anderen Invaliditätsleistungen bietet der Staat?? 


    Recht auf Wohnung

    Behinderte Arbeitnehmer der Gruppen 1 und 2 haben das Recht auf vorrangige Bereitstellung von Wohnraum für den Fall, dass für sie ein Bedarf an besseren Wohnverhältnissen besteht, sowie für den Fall, dass sie Anspruch auf zusätzlichen Wohnraum haben.

    Das Recht einer behinderten Person auf ein gesondertes Zimmer wird bei der Anmeldung zur Verbesserung der Lebensbedingungen und zur Bereitstellung von Wohnraum in Häusern des Landes und des kommunalen Wohnungsbestandes berücksichtigt. Darüber hinaus behält eine behinderte Person, die in eine stationäre Einrichtung des Sozialdienstes untergebracht ist, die von ihr im Rahmen eines Mietvertrags bewohnte Wohnung in den Häusern der staatlichen, kommunalen und öffentlichen Wohnungsbaukassen für sechs Monate ab dem Zeitpunkt, zu dem die behinderte Person eine solche Einrichtung betritt. Wenn sich Familienangehörige in der Wohnung aufgehalten haben, - während der gesamten Zeit seines Aufenthalts in dieser Einrichtung.

    Von Behinderten bewohnte Wohnräume müssen mit besonderen Mitteln und Einrichtungen entsprechend dem individuellen Rehabilitationsprogramm für Behinderte ausgestattet sein. Derzeit werden Form und Inhalt solcher Programme noch entwickelt, aber der Bau neuer Häuser wird dennoch unter Berücksichtigung der Anforderungen durchgeführt, diese mit geeigneten Geräten auszustatten, die den Zugang für Behinderte erleichtern. Wurde eine behinderte Person in einer stationären Sozialeinrichtung untergebracht und äußerte den Wunsch nach Wohnraum im Rahmen eines Mietvertrages, muss sie unabhängig von der Größe der Wohnfläche zur Verbesserung der Wohnverhältnisse gemeldet werden. Diesen Menschen mit Behinderungen wird gleichberechtigt mit anderen Menschen mit Behinderungen Wohnraum zur Verfügung gestellt..

    Wohnräume in den Häusern des kommunalen Wohnungsbestandes für soziale Zwecke (d. h. speziell ausgestattet für die Nutzung durch Behinderte und einige andere Kategorien von Bürgern) werden einsamen Behinderten, Behinderten, deren Angehörige aus objektiven Gründen nicht versorgen können, zur Verfügung gestellt sie mit Hilfe und Fürsorge, sofern diese Bürgerinnen und Bürger die Fähigkeit zur Selbstbedienung behalten und ihre Lebensumstände nicht mit den wohnungsrechtlichen Vorgaben vereinbar sind.

    Das Wohnungsrecht umfasst auch andere Invaliditätsleistungen, die darauf abzielen, diese Kategorie von Bürgern zu schützen. Behinderten Menschen und Familien mit behinderten Kindern wird ein Nachlass von mindestens 50 Prozent auf die Miete (in staatlichen, kommunalen und öffentlichen Wohnungsbeständen) und die Zahlung von Nebenkosten (unabhängig von der Eigentumsverhältnisse am Wohnungsbestand) und in Wohnimmobilien gewährt Gebäude, die keine Zentralheizung haben , - von den Kosten für den Kauf von Brennstoffen innerhalb der für den Verkauf an die Bevölkerung festgelegten Grenzen. Zusätzlicher Wohnraum, der von einer behinderten Person belegt wird (egal ob in Form eines separaten Zimmers oder nicht) gilt nicht als überhöht und ist unter Berücksichtigung der erbrachten Leistungen in einem Betrag zu entrichten.

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