Deformierende Arthrose erfordert in den meisten Fällen eine medizinische und soziale Untersuchung (MSEC), um die Behinderungsgruppe zu bestimmen. Behinderung mit Arthrose ist mit dem Grad der Beeinträchtigung der statisch-dynamischen Funktion der Extremität verbunden, die die Fähigkeit des Patienten zur selbstständigen Bewegung, Selbstbedienung und Arbeit bestimmt. Arthrose-Anzeichen sind von untergeordneter Bedeutung.
Inhalt
Deformierende Arthrose — vielleicht die häufigste Gelenkerkrankung, die zu Einschränkung, Behinderung. Der Grund für eine Behinderung mit Arthrose ist nicht gleich Schmerzen, Knirschen, Blockaden, Steifheit und Bewegungseinschränkung in gemeinsam — diese Arthrose-Anzeichen sind eher diagnostisch. Bei der Bestimmung der Behinderungsgruppe wird der Grad der Beeinträchtigung der statisch-dynamischen Funktion der Extremität, ausgedrückt in die Fähigkeit des Patienten, selbstständige Bewegung, Selbstbedienung, Arbeit und soziale Anpassung.
An wen wird gesendet medizinische und soziale Expertise — (MSEC) Behinderung?
- Patienten mit schnell fortschreitende Arthrose der Gelenke, gekennzeichnet durch das Auftreten ausgeprägter radiologischer Anzeichen einer Arthrose in für 3 Jahre von Ausbruch der Krankheit, mit häufig, mehr als dreimal a Jahr, Exazerbationen einer reaktiven Synovitis und das Vorhandensein von Begleiterkrankungen.
- Patienten nach chirurgischer Behandlung von Arthrose mit Erkrankungen, die zu Einschränkung des Lebens.
- Patienten mit schwere Beeinträchtigung der statisch-dynamischen Funktion, die die Behinderung verursacht.
Medizinische und soziale Expertise (MSEC): Behinderung und Sie Diagnose
Die Bestimmung der Behinderungsgruppe bei Arthrose umfasst mehrere Untersuchungsstufen
- Klinische und funktionelle Diagnostik, in bei denen die Analyse der Beschwerden, der Schwere der Arthrose-Anzeichen, der Laborergebnisse und Funktionsforschung.
- Sozialdiagnostik, einschließlich Einschätzung der Fähigkeit des Patienten, Selbstbedienung, unabhängige Bewegung, Bestimmung des Anpassungsgrades in soziales Umfeld und der Grad der Behinderung als Ursache der Behinderung. Dies berücksichtigt den psychischen Zustand des Patienten, das Vorhandensein von sein Rehabilitationspotential, der Wunsch, zurücksenden an normales Leben.
- Ermittlung des Patientenbedarfs in Sozialhilfe und Schutz.
Definition der Behinderungsgruppen I, II, III: Kriterien
Die erste Gruppe von Behinderungen bei Arthrose der unteren Extremitäten
Das Hauptkriterium für die Bestimmung der ersten Gruppe mit MSEC der Behinderung ist: vollständiger Verlust der Fähigkeit, selbstständige Bewegung und Selbstbedienung, Arbeit und Ausbildung. Deaktiviert Gruppen brauchen ständige Betreuung und Hilfe von Außenstehenden, denn nicht kann eine unabhängige Existenz führen, nicht kann Hygiene üben, sich anziehen, essen und alltägliche Aktivitäten ausführen. In der Regel wird die erste Gruppe von Behinderungen mit schweren Beeinträchtigungen der Gehfunktionen und stehen, die Anzeichen einer deformierenden Osteoarthritis des Hüftgelenks von 3-4 Grad, Ankylose der Hüfte und Knie, Knöchel innen ungünstige Lage.
Die zweite Gruppe von Behinderungen bei Arthrose der unteren Extremitäten
Die zweite Gruppe von Behinderungen wird mit einer signifikanten Einschränkung der Fähigkeit festgestellt, selbstständige Bewegung und Selbstbedienung, wenn Sie fremde Hilfe oder Hilfsmittel benötigen. Erwerbstätigkeit in in solchen Fällen erfordert es die Schaffung eines speziell ausgestatteten Arbeitsplatzes und die Hilfe anderer Personen. Training ist nur möglich bei Zuhause oder in Sonderpädagogischen Einrichtungen. Am häufigsten Die II. Gruppe der Behinderung wird mit Arthrose der Hüfte etabliert und Kniegelenk 3 Grad, Ankylose der großen Gelenke in ungünstige Stellung, Verkürzung der Extremität um mehr als 7 cm, ungünstiger, schnell fortschreitender Krankheitsverlauf, verlängert und häufige Verschlimmerung der Synovitisov.
Die dritte Gruppe von Behinderungen bei Arthrose der unteren Extremitäten
Das Kriterium für die Feststellung der dritten Behinderungsgruppe ist eine mäßige oder leichte Einschränkung der Gelenkfunktion, die zu Einschränkung der Fähigkeit zur selbstständigen Bewegung, Selbstbedienung und Arbeit. Die Überwindung der Regelstrecke erfordert deutlich mehr Zeit, Rastpausen. Selbstbedienung ist nur möglich mit Hilfsmittel verwenden. Die Arbeitstätigkeit wird weniger produktiv, die Fähigkeiten sinken und In in einigen Fällen ist es vollständig verloren. Manchmal weiterarbeiten Beruf ist unmöglich in die Stärke des Vorhandenseins von Kontraindikationen für bestimmte Aktivitäten. Das Training erfordert die Einhaltung eines speziellen Regimes und Hilfe von anderen.
Gründe für die Etablierung der III. Gruppe von Behinderungen: Coxarthrose und Gonarthrose 2 Grad, kombinierte deformierende Arthrose der unteren Extremitäten.
Patienten mit deformierender Arthrose von 1-2 Grad mit Läsion eines Gelenks, langsam fortschreitender Krankheitsverlauf, mit anhaltender, aber leichte Gelenkfunktionsstörungen, werden als arbeitsfähig anerkannt. Normalerweise sind dies Patienten, die leichte körperliche und geistige Arbeit, nicht impliziert übermäßigen Stress auf Gelenke.