Definition einer Gruppe von Behinderung

Inhalt

  • Erste Behinderungsgruppe
  • Zweite Behinderungsgruppe
  • Die dritte Gruppe von Behinderungen


  • Der Behinderte ist anders. Jemand kann sich selbstständig bedienen und sogar arbeiten, während jemand für den Rest seines Lebens bettlägerig ist und nicht einmal grundlegende Handlungen ausführen kann. Auf der Grundlage der Arbeitsfähigkeit und der Selbstbedienung werden Behindertengruppen unterschieden. Also die Kriterien für Behinderung.


    Erste Behinderungsgruppe

    Um die erste Gruppe von Behinderungen zu bestimmen, ist das Kriterium eine Verletzung der Gesundheit einer Person mit einer anhaltenden, deutlich ausgeprägten Störung der Körperfunktionen, die durch Krankheiten, die Folgen von Traumata oder Anomalien verursacht wird und zu mindestens einer der folgenden Störungen führt :

    • Unfähigkeit, sich selbst ohne die Hilfe anderer zu dienen;
    • Unfähigkeit, sich ohne fremde Hilfe zu bewegen;
    • Unfähigkeit, ohne die Hilfe anderer zu navigieren;
    • Unfähigkeit zu kommunizieren;
    • Unfähigkeit, Ihr Verhalten zu kontrollieren.


    Zweite Behinderungsgruppe

    Bestimmung der BehinderungsgruppeKriterium für die Feststellung der zweiten Behinderungsgruppe ist eine gesundheitliche Störung einer Person mit anhaltenden schweren Störungen der Körperfunktionen durch Krankheiten, Traumafolgen oder Anomalien, die zu mindestens einem der folgenden Kriterien führen:
    die Notwendigkeit seines sozialen Schutzes:

    • die Fähigkeit, sich mit Hilfe anderer oder Hilfsmittel zu bedienen
    • die Fähigkeit, sich mit Hilfe anderer oder Hilfsmittel zu bewegen;
    • die Fähigkeit, mit Hilfe anderer oder Hilfsgeräte zu navigieren;
    • die Fähigkeit, mit Hilfe anderer oder Hilfsgeräte zu kommunizieren;
    • die Fähigkeit, Ihr Verhalten teilweise oder vollständig zu kontrollieren.


    Die dritte Gruppe von Behinderungen

    3 Gruppe von Behinderungen "Arbeiten". Kriterium für die Bestimmung der dritten Behinderungsgruppe ist eine gesundheitliche Störung einer Person mit einer anhaltenden mittelschweren Störung der Körperfunktionen durch Krankheiten, Verletzungsfolgen oder Auffälligkeiten, die zu einer Einschränkung der Arbeitsfähigkeit führt oder mindestens eine der folgende Kriterien:

    • die Fähigkeit zur Selbstbedienung mit Hilfe von Hilfsgeräten;
    • die Fähigkeit, sich mit längerem Zeitaufwand selbstständig zu bewegen, Fragmentierung der Ausführung und Verringerung der Distanz;
    • die Fähigkeit, in Bildungseinrichtungen allgemeiner Art zu studieren, die einem besonderen Regime des Bildungsprozesses unterliegen und (oder) mit Hilfe von Hilfsmitteln mit Hilfe anderer Personen (mit Ausnahme des Lehrpersonals);
    • die Fähigkeit zur Ausübung von Arbeitstätigkeiten, die einer Abnahme der Qualifikationen oder einer Abnahme des Produktionsvolumens unterliegen, die Unmöglichkeit, in ihrem Beruf Arbeit auszuführen;
    • die Fähigkeit, sich in Zeit und Raum zu orientieren, unter Verwendung von Hilfsmitteln;

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